Mit dem Vertrags- und Sachenrechtsschutz der VHV Rechtsschutz nehmen Sie Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten wahr – etwa im Streit zwischen Käufer und Verkäufer oder um die Herausgabe einer Sache. Erfahren Sie, was abgesichert ist und welche Bereiche ausgenommen sind.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr, aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten.
Ein Schuldverhältnis besteht zum Beispiel zwischen Käufer und Verkäufer. Ein Streit über ein dingliches Recht kann beispielsweise zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer auf Herausgabe einer Sache bestehen.
Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit aus folgenden Bereichen handelt:
- Schadenersatz-Rechtsschutz,
- Arbeits-Rechtsschutz (zum Beispiel Streit aus oder um Ihr Arbeitsverhältnis) oder
- Wohnungs- oder Grundstücks-Rechtsschutz (zum Beispiel Streit aus Ihrem Mietverhältnis oder wenn Sie als Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks oder Gebäudes betroffen sind)
Es besteht auch Versicherungsschutz für Verträge, mit denen Sie Kraftfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
Ausnahme: Sie haben keinen Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr sind (Beispiel: Streit um eine Taxirechnung).
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrags- und Sachenrechtsschutz unterstützt Sie, wenn es um Streitigkeiten aus Verträgen oder um Rechte an Sachen geht – etwa beim Kauf von Waren oder bei der Frage, wem eine Sache gehört und wer sie herausgeben muss. Bestimmte Bereiche wie Arbeits-, Wohnungs- oder Schadenersatzstreitigkeiten sind hier jedoch nicht abgedeckt, ebenso wenig Angelegenheiten aus der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.
Häufige Fragen
Was deckt der Vertrags- und Sachenrechtsschutz ab?
Er dient dazu, Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten wahrzunehmen – zum Beispiel ein Schuldverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer oder ein Streit über ein dingliches Recht auf Herausgabe einer Sache.
Welche Bereiche sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Der Schutz gilt nicht für Angelegenheiten aus dem Schadenersatz-Rechtsschutz, dem Arbeits-Rechtsschutz (zum Beispiel Streit aus oder um Ihr Arbeitsverhältnis) sowie dem Wohnungs- oder Grundstücks-Rechtsschutz (zum Beispiel Streit aus Ihrem Mietverhältnis oder wenn Sie als Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks oder Gebäudes betroffen sind).
Sind Kaufverträge über Kraftfahrzeuge mitversichert?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz für Verträge, mit denen Sie Kraftfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
Gilt der Schutz auch im öffentlichen Straßenverkehr?
Nein. Sie haben keinen Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr sind – zum Beispiel bei einem Streit um eine Taxirechnung.