Die VHV Rechtsschutz sichert Ihre rechtlichen Interessen rund um Wohnung und Grundstück ab – etwa bei Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen sowie dinglichen Rechten an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Erfahren Sie, welche Fälle der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz umfasst.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile.
Um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus:
- Miet- und Pachtverhältnissen (zum Beispiel Streitigkeiten wegen Mieterhöhung),
- sonstigen Nutzungsverhältnissen (zum Beispiel Streitigkeit um ein Wohnrecht),
- dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile betreffen (zum Beispiel Streitigkeit um den Verlauf der Grundstücksgrenze).
Was bedeutet das konkret?
Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen rund um Ihr Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteile durchzusetzen. Erfasst sind dabei land- und forstwirtschaftlich genutzte Objekte. Typische Themen sind Auseinandersetzungen aus Miet- und Pachtverhältnissen, aus sonstigen Nutzungsverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten.
Häufige Fragen
Für welche Objekte gilt der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile.
Sind Streitigkeiten aus Mietverhältnissen abgesichert?
Ja, der Rechtsschutz greift bei rechtlichen Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, zum Beispiel bei Streitigkeiten wegen einer Mieterhöhung.
Zählt eine Streitigkeit um ein Wohnrecht dazu?
Ja, eine Streitigkeit um ein Wohnrecht fällt unter die sonstigen Nutzungsverhältnisse, für die der Versicherungsschutz besteht.
Ist ein Streit um den Verlauf der Grundstücksgrenze mitversichert?
Ja, eine Streitigkeit um den Verlauf der Grundstücksgrenze zählt zu den dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile betreffen.