Mit dem Sozialgerichts-Rechtsschutz der VHV Rechtsschutz nehmen Versicherungsnehmer ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten wahr – der Versicherungsschutz greift jedoch erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten wahr, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
Was bedeutet das konkret?
Sie sind abgesichert, wenn es um eine rechtliche Auseinandersetzung vor einem deutschen Sozialgericht geht. Der Schutz beginnt allerdings erst, sobald das gerichtliche Verfahren eingeleitet ist – nicht schon im Vorfeld.
Häufige Fragen
Besteht Versicherungsschutz vor Sozialgerichten?
Ja, die VHV Rechtsschutz bietet Versicherungsschutz zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
Ab wann greift der Sozialgerichts-Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
Für welche Gerichte gilt der Schutz?
Der Schutz gilt für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
Sind auch Vorverfahren vor dem gerichtlichen Verfahren abgesichert?
Der Versicherungsschutz greift erst ab dem gerichtlichen Verfahren. Weitere Details hängen vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.