Im Verkehrs-Rechtsschutz der VHV Rechtsschutz gelten klare Verhaltensregeln: Der Fahrer braucht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis, muss zum Führen des Fahrzeugs berechtigt sein und das Fahrzeug muss zugelassen sein. Was bei einem Verstoß gilt und wann der Versicherungsschutz trotzdem bestehen bleibt, lesen Sie hier.
Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben.
- Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
- Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) haben.
Wird gegen diese Bedingungen verstoßen, besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten.
Das heißt, die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt.
Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens.
(Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen:
Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, dass der Verstoß nicht ursächlich war für
- den Eintritt des Versicherungsfalls,
- die Feststellung des Versicherungsfalls oder
- den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Verkehrs-Rechtsschutz im Ernstfall greift, sollte alles ordnungsgemäß sein: Der Fahrer besitzt die passende Fahrerlaubnis und darf das Fahrzeug führen, und das Fahrzeug ist ordnungsgemäß zugelassen beziehungsweise trägt ein Versicherungskennzeichen. Kommt es dennoch zu einem Verstoß, kann der Schutz für Personen erhalten bleiben, die davon nichts wussten oder nachweisen, dass der Verstoß keine Rolle für den Fall gespielt hat. Diese Paraphrase ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen für den Verkehrs-Rechtsschutz erfüllt sein?
Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben, er muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen, und das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) haben.
Was passiert bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen?
Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten, also ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt haben.
Was gilt bei grob fahrlässigem Verstoß?
Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens. Ein Beispiel für grob fahrlässiges Verhalten ist, wenn jemand die allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt.
Wann bleibt der Versicherungsschutz trotz Verstoß bestehen?
Der Schutz bleibt bestehen, wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war. Er bleibt außerdem bestehen, wenn nachgewiesen wird, dass der Verstoß nicht ursächlich war für den Eintritt des Versicherungsfalls, die Feststellung des Versicherungsfalls oder den Umfang der zu erbringenden Leistung.