Mit dem Rechtsschutz der VHV sind Versicherungsnehmer bei Disziplinar- und Standesverfahren abgesichert: Der Schutz umfasst die Verteidigung in Disziplinarrechtsverfahren rund um Dienstvergehen von Beamten oder Soldaten sowie in Standesrechtsverfahren zu berufsrechtlichen Belangen freier Berufe wie Ärzten oder Rechtsanwälten.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren:
- Disziplinarrecht: Es geht um Dienstvergehen von zum Beispiel Beamten oder Soldaten.
- Standesrecht: Es geht um berufsrechtliche Belange von freien Berufen, zum Beispiel von Ärzten oder Rechtsanwälten.
Was bedeutet das konkret?
Der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz unterstützt Sie, wenn Sie sich in einem berufsbezogenen Verfahren verteidigen müssen. Dabei kann es einerseits um Dienstvergehen von Beamten oder Soldaten gehen (Disziplinarrecht) und andererseits um berufsrechtliche Fragen freier Berufe wie Ärzte oder Rechtsanwälte (Standesrecht).
Häufige Fragen
Wofür gilt der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz?
Er gilt für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
Was ist mit Disziplinarrecht gemeint?
Beim Disziplinarrecht geht es um Dienstvergehen von zum Beispiel Beamten oder Soldaten.
Was ist mit Standesrecht gemeint?
Beim Standesrecht geht es um berufsrechtliche Belange von freien Berufen, zum Beispiel von Ärzten oder Rechtsanwälten.
Für wen kann dieser Rechtsschutz relevant sein?
Er kann für Beamte oder Soldaten sowie für freie Berufe wie Ärzte oder Rechtsanwälte relevant sein.