Mit dem Arbeits-Rechtsschutz der VHV Rechtsschutzversicherung nehmen Versicherte ihre rechtlichen Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wahr – dort geht es um dienstrechtliche und versorgungsrechtliche Ansprüche.
Arbeits-Rechtsschutz
Um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus:
- Arbeitsverhältnissen,
- öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienstrechtlicher und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
Was bedeutet das konkret?
Der Arbeits-Rechtsschutz unterstützt Sie dabei, Ihre rechtlichen Interessen im beruflichen Umfeld durchzusetzen. Das gilt für Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis ebenso wie für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse, wenn es dort um dienstrechtliche oder versorgungsrechtliche Ansprüche geht.
Häufige Fragen
Was deckt der Arbeits-Rechtsschutz ab?
Er dient dazu, Ihre rechtlichen Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wahrzunehmen.
Gilt der Schutz auch für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse?
Ja. Bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen bezieht sich der Schutz auf dienstrechtliche und versorgungsrechtliche Ansprüche.
Welche Ansprüche sind bei Dienstverhältnissen gemeint?
Bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen sind dienstrechtliche und versorgungsrechtliche Ansprüche umfasst.
Für wen gilt der Arbeits-Rechtsschutz?
Er ermöglicht es Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen aus Arbeitsverhältnissen und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wahrzunehmen. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.