Mit dem Rechtsschutz für berufliche Tätigkeiten der VHV Rechtsschutz sind Versicherungsnehmer in ihren Arbeitsangelegenheiten abgesichert – etwa als Arbeitnehmer, Beamter oder Richter. Erfahren Sie, welche beruflichen Interessen geschützt sind und warum Streitigkeiten rund um Motorfahrzeuge einen extra Baustein erfordern.
Sie haben Versicherungsschutz für Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit (zum Beispiel als Arbeitnehmer, Beamter, Richter).
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als:
- Eigentümer,
- Halter,
- Erwerber,
- Leasingnehmer/Mieter,
- Fahrer von Motorfahrzeugen sowie Anhängern.
Der Verkehrs-Rechtsschutz und der Fahrzeug-Rechtsschutz sind mit einem extra Baustein zu versichern.
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz für berufliche Tätigkeiten unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Ihre nichtselbstständige Arbeit, etwa im Angestelltenverhältnis oder im öffentlichen Dienst. Geht es dagegen um rechtliche Interessen im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen und Anhängern, greift dieser Schutz nicht – dafür sind eigene Bausteine vorgesehen.
Häufige Fragen
Für welche berufliche Tätigkeit besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht für Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit, zum Beispiel als Arbeitnehmer, Beamter oder Richter.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie rechtliche Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer/Mieter oder Fahrer von Motorfahrzeugen sowie Anhängern wahrnehmen.
Wie kann ich rechtliche Interessen rund um Motorfahrzeuge absichern?
Der Verkehrs-Rechtsschutz und der Fahrzeug-Rechtsschutz sind mit einem extra Baustein zu versichern.
Sind auch selbstständige Tätigkeiten abgesichert?
Der Versicherungsschutz besteht für Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit, zum Beispiel als Arbeitnehmer, Beamter oder Richter.