Mit dem Rechtsschutz für Landwirte der VHV Rechtsschutz sichern Sie rechtliche Herausforderungen im Agrarbereich ab – als Inhaber Ihres land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs, im privaten Bereich sowie bei nichtselbstständigen Tätigkeiten. Auch als Eigentümer, Halter oder Fahrer bestimmter Fahrzeuge sind Sie geschützt.
Sie haben Versicherungsschutz:
- als Inhaber für Ihren im Versicherungsschein bezeichneten land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb,
- für den privaten Bereich und
- für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten.
Versicherungsschutz besteht für Sie als:
- Eigentümer,
- Halter,
- Erwerber,
- Leasingnehmer/Mieter,
- Fahrer von Motorfahrzeugen sowie Anhängern.
Versichert sind folgende Fahrzeuge:
- Pkw oder Kombiwagen,
- Krafträder oder
- land- bzw. forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge.
Für andere Fahrzeuge besteht kein Versicherungsschutz (zum Beispiel nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzte Lkws).
Als Fahrer und Mitfahrer sind Sie unabhängig von der Fahrzeugart versichert (zum Beispiel: Sie kaufen sich ein privates Motorboot; der Kauf ist nicht versichert, wohl aber das Führen des Bootes).
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz für Landwirte deckt rechtliche Fragen rund um Ihren land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb ab und schließt gleichzeitig Ihren privaten Bereich sowie eine nichtselbstständige Tätigkeit mit ein. Im Fahrzeugbereich sind Sie in verschiedenen Rollen – etwa als Eigentümer, Halter oder Fahrer – für bestimmte Fahrzeugarten geschützt. Als Fahrer oder Mitfahrer selbst besteht der Schutz unabhängig davon, um welches Fahrzeug es sich handelt.
Häufige Fragen
Welche Bereiche deckt der Rechtsschutz für Landwirte ab?
Versicherungsschutz besteht als Inhaber für den im Versicherungsschein bezeichneten land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, für den privaten Bereich und für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten.
In welchen Rollen bin ich im Fahrzeugbereich versichert?
Versicherungsschutz besteht für Sie als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer/Mieter sowie als Fahrer von Motorfahrzeugen und Anhängern.
Welche Fahrzeuge sind versichert?
Versichert sind Pkw oder Kombiwagen, Krafträder sowie land- bzw. forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge. Für andere Fahrzeuge besteht kein Versicherungsschutz, zum Beispiel nicht für nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzte Lkws.
Bin ich als Fahrer oder Mitfahrer auch in anderen Fahrzeugen geschützt?
Ja. Als Fahrer und Mitfahrer sind Sie unabhängig von der Fahrzeugart versichert. Beispiel: Kaufen Sie sich ein privates Motorboot, ist der Kauf nicht versichert, wohl aber das Führen des Bootes.