Bei der Grundbesitzerhaftpflicht der VHV Allgemeine Versicherung AG ist der Regelungspunkt zur Vollmacht des Versicherungsvertreters nicht besetzt: Er entfällt, weil er für dieses Bedingungswerk nicht relevant ist, und enthält daher keine inhaltlichen Vorgaben.
Vollmacht des Versicherungsvertreters
Dieser Punkt entfällt, da er nicht relevant ist.
Was bedeutet das konkret?
Zu diesem Punkt gibt es keine Regelung. Er ist im vorliegenden Bedingungswerk nicht relevant und entfällt deshalb.
Häufige Fragen
Enthält dieser Punkt Regelungen zur Vollmacht des Versicherungsvertreters?
Nein. Der Punkt entfällt, da er nicht relevant ist, und enthält keine inhaltlichen Vorgaben.
Warum steht hier kein Text?
Weil dieser Regelungspunkt als nicht relevant gekennzeichnet ist und daher entfällt.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024