Wenn Sie bei der VHV Allgemeine Versicherung AG eine Grundbesitzerhaftpflicht neu abschließen, greift der Sofortschutz über eine Summen- und Konditions-Differenzdeckung: Reicht die Versicherungssumme des bestehenden Vertrags beim anderen Versicherer im Schadenfall nicht aus oder fehlen dort bestimmte Leistungen, springt die VHV für die Differenz ein. Maßgeblich ist dabei der Umfang des bisherigen Vertrags zum Zeitpunkt der Antragstellung, und eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird von der Entschädigung abgezogen.
Die Summen-Differenzdeckung gilt für den Fall, dass
- die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme des bei der VHV abgeschlossenen Vertrages die Versicherungssumme des anderweitig bestehenden Vertrages überschreitet,
- die bei dem anderweitig bestehenden Vertrag vereinbarte Versicherungssumme im Schadenfall nicht ausreichend ist.
Konditions-Differenzdeckung
Die Konditions-Differenzdeckung gilt, sofern der Versicherungsschutz des bei der VHV neu abgeschlossenen Vertrages Leistungen beinhaltet, die in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung des anderen Versicherers nicht oder nicht in diesem Umfang vereinbart sind. Dazu zählen zum Beispiel Leistungserweiterungen, Entschädigungsgrenzen und Selbstbehalte.
Maßgeblich für die Entschädigung aus der Differenzdeckung ist der Umfang des Versicherungsschutzes der bei dem anderen Versicherer bestehenden Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung der Differenzdeckung. Änderungen der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung des anderen Versicherers, die nach diesem Zeitpunkt vorgenommen werden, bleiben bei der Differenzdeckung unberücksichtigt.
Beinhaltet der bei der VHV neu abgeschlossene Vertrag eine Selbstbeteiligung, wird diese von der Entschädigung aus der Differenzdeckung abgezogen.
Was bedeutet das konkret?
Die Differenzdeckung schließt die Lücken zwischen einem bereits bestehenden Vertrag beim bisherigen Versicherer und dem neuen Vertrag bei der VHV. Ist die bisherige Versicherungssumme zu niedrig oder fehlen dort bestimmte Leistungen, greift die VHV für die Differenz ein. Grundlage ist immer der Stand des alten Vertrags zum Zeitpunkt der Antragstellung; spätere Änderungen dort zählen nicht. Eine im neuen VHV-Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung wird von der Entschädigung abgezogen.
Häufige Fragen
Wann greift die Summen-Differenzdeckung der VHV?
Sie greift, wenn die vereinbarte Versicherungssumme des bei der VHV abgeschlossenen Vertrages höher ist als die des anderweitig bestehenden Vertrages und wenn die Versicherungssumme des bestehenden Vertrages im Schadenfall nicht ausreicht.
Was deckt die Konditions-Differenzdeckung ab?
Sie gilt, sofern der neue VHV-Vertrag Leistungen enthält, die im bestehenden Vertrag des anderen Versicherers nicht oder nicht im gleichen Umfang vereinbart sind – zum Beispiel Leistungserweiterungen, Entschädigungsgrenzen und Selbstbehalte.
Welcher Vertragsstand ist für die Entschädigung entscheidend?
Maßgeblich ist der Umfang des Versicherungsschutzes der bestehenden Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung der Differenzdeckung. Spätere Änderungen beim anderen Versicherer werden nicht berücksichtigt.
Wirkt sich eine Selbstbeteiligung im neuen Vertrag aus?
Ja. Enthält der bei der VHV neu abgeschlossene Vertrag eine Selbstbeteiligung, wird diese von der Entschädigung aus der Differenzdeckung abgezogen.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024