Rund um Immobilie und Grundstück deckt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der VHV im Tarif KLASSIK-GARANT unter anderem die Verkehrssicherungspflicht, Baumaßnahmen, Nebengebäude sowie Regressansprüche verschiedener Träger ab.
- Haftpflichtansprüche aufgrund Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Immobilieninhabers (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen): in allen Tarifen enthalten.
- Selbst genutzte Büro- oder Praxisräume im versicherten Objekt bis 50 % der Gesamtfläche (Verkehrssicherungspflicht): in allen Tarifen enthalten.
- Baumaßnahmen an den versicherten Immobilien und Grundstücken: KLASSIK-GARANT NEU bis 100.000 Euro Bausumme.
- Zu dem Versicherungsgrundstück gehörende Garagen und Nebengebäude: in allen Tarifen enthalten.
- Besitz und Verwendung von Turn- und Spielplätzen, Aufzügen und Schwimmbädern: in allen Tarifen enthalten.
- Flüssiggastanks, privat genutzte Abwassergrube, eigene Kläranlage, Abwasser-, Rückstau- und Allmählichkeitsschäden: in allen Tarifen enthalten.
- Beschädigung, Vernichtung, Verlust von gemieteten, geliehenen fremden Sachen: KLASSIK-GARANT NEU bis zur Versicherungssumme ohne SB.
- Mitversicherung von Personen zur Betreuung der Grundstücke (z. B. Hausmeister, Verwalter): in allen Tarifen enthalten.
- Regressansprüche der Sozialversicherer, Sozialhilfeträger, NEU Bundesagentur für Arbeit, privater Versicherungsunternehmen: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Als Immobilieninhaber sind Sie abgesichert, wenn Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht verletzen, etwa beim Streuen, Schneeräumen oder der Instandhaltung. Auch begrenzte Baumaßnahmen, Garagen und Nebengebäude, gemietete oder geliehene Sachen sowie betreuende Personen wie Hausmeister sind mitversichert. Ebenso werden Regressforderungen verschiedener Träger berücksichtigt.
Häufige Fragen
Bin ich bei Glatteisunfällen auf dem Gehweg abgesichert?
Ja, Haftpflichtansprüche aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wie Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen sind mitversichert.
Bis zu welcher Bausumme sind Baumaßnahmen gedeckt?
Baumaßnahmen an den versicherten Immobilien und Grundstücken sind bis 100.000 Euro Bausumme abgedeckt.
Sind gemietete oder geliehene Sachen mitversichert?
Ja, Beschädigung, Vernichtung oder Verlust gemieteter, geliehener fremder Sachen ist bis zur Versicherungssumme ohne Selbstbeteiligung gedeckt.
Darf ich eigene Praxisräume im Objekt nutzen?
Selbst genutzte Büro- oder Praxisräume sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bis 50 % der Gesamtfläche mitversichert.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024