Für Wohnungseigentümergemeinschaften regelt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der VHV im Tarif KLASSIK-GARANT die Mitversicherung von Verwalter und Eigentümern sowie gegenseitige Ansprüche innerhalb der Gemeinschaft.
- Mitversicherung des Verwalters und der Wohnungseigentümer bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft: in allen Tarifen enthalten.
- Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter: in allen Tarifen enthalten.
- Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: in allen Tarifen enthalten.
- Gegenseitige Ansprüche von Wohnungseigentümern bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Handeln Verwalter und Wohnungseigentümer im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft, sind sie mitversichert. Auch Ansprüche einzelner Eigentümer gegen den Verwalter oder die Gemeinschaft sowie gegenseitige Ansprüche der Eigentümer sind abgedeckt.
Häufige Fragen
Ist der Verwalter mitversichert?
Ja, der Verwalter ist bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft mitversichert.
Kann ein einzelner Eigentümer Ansprüche gegen die Gemeinschaft geltend machen?
Ja, Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind mitversichert.
Sind gegenseitige Ansprüche der Eigentümer abgedeckt?
Ja, gegenseitige Ansprüche von Wohnungseigentümern bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft sind eingeschlossen.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024