Bei der Grundbesitzerhaftpflicht der VHV Allgemeine Versicherung AG gilt die Differenzdeckung höchstens 12 Monate und endet automatisch, sobald der beantragte volle Versicherungsschutz beginnt. Wer eine bestehende Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bei einem anderen Versicherer vorzeitig beendet, muss dies unverzüglich melden. Kommt der Anschlussschutz nicht zustande, kann tagegenau ein Beitrag erhoben werden.
Der Versicherungsschutz für die Differenzdeckung gilt längstens für 12 Monate. Er endet automatisch mit dem Beginn des beantragten vollen Versicherungsschutzes.
Wird die bei dem anderen Versicherer bestehende Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung vorzeitig beendet, ist dies der VHV unverzüglich mitzuteilen.
Kommt der Anschlussversicherungsschutz nicht zustande, kann ein Beitrag für den Zeitraum des Differenzversicherungsschutzes auf den Tag genau erhoben werden.
Ab dem Zeitpunkt der Umstellung von der Differenzdeckung auf den vollen Versicherungsschutz ist der hierfür vereinbarte Beitrag zu zahlen.
Was bedeutet das konkret?
Die Differenzdeckung ist zeitlich begrenzt und läuft höchstens ein Jahr. Sie endet automatisch, sobald der beantragte volle Versicherungsschutz startet. Endet die Versicherung beim anderen Anbieter vorzeitig, muss man die VHV sofort informieren. Kommt der Anschlussschutz nicht zustande, kann ein Beitrag tagegenau berechnet werden; ab der Umstellung auf den vollen Schutz gilt der dafür vereinbarte Beitrag.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Differenzdeckung höchstens?
Die Differenzdeckung gilt längstens für 12 Monate und endet automatisch mit dem Beginn des beantragten vollen Versicherungsschutzes.
Was muss ich melden, wenn ich meine bisherige Versicherung vorzeitig beende?
Eine vorzeitige Beendigung der bei dem anderen Versicherer bestehenden Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist der VHV unverzüglich mitzuteilen.
Fällt ein Beitrag an, wenn der Anschlussschutz nicht zustande kommt?
Ja, in diesem Fall kann für den Zeitraum des Differenzversicherungsschutzes ein Beitrag auf den Tag genau erhoben werden.
Was gilt beitragsmäßig nach der Umstellung auf den vollen Versicherungsschutz?
Ab dem Zeitpunkt der Umstellung von der Differenzdeckung auf den vollen Versicherungsschutz ist der hierfür vereinbarte Beitrag zu zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024