Für regenerative Energien bietet die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der VHV im Tarif KLASSIK-GARANT Schutz bei Anlagen wie Photovoltaik, Solar, Balkonkraftwerken und Geothermie inklusive Einspeisung in fremde Stromnetze.
- NEU Regenerative Energien, z. B. Flächengeothermie-, Photovoltaik-, Solaranlagen, Balkonkraftwerke inkl. Einspeisung in fremdes Stromnetz: in allen Tarifen enthalten.
- NEU Geothermieanlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden: KLASSIK-GARANT bis 200 m Bohrtiefe und 1 Mio. Euro.
Was bedeutet das konkret?
Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien wie Photovoltaik, Solar, Flächengeothermie und Balkonkraftwerke sind mitversichert, auch wenn Strom in ein fremdes Netz eingespeist wird. Für Geothermieanlagen mit Bohrung gelten Grenzen bei Bohrtiefe und Deckungssumme.
Häufige Fragen
Sind Photovoltaik- und Balkonkraftwerke mitversichert?
Ja, regenerative Energien wie Photovoltaik-, Solaranlagen und Balkonkraftwerke sind inklusive Einspeisung in ein fremdes Stromnetz mitversichert.
Gilt der Schutz auch bei Einspeisung ins fremde Netz?
Ja, die Einspeisung in ein fremdes Stromnetz ist ausdrücklich eingeschlossen.
Welche Grenzen gelten für Geothermie mit Bohrung?
Geothermieanlagen mit Bohrung sind bis 200 m Bohrtiefe und 1 Mio. Euro mitversichert.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024