Bei Meinungsverschiedenheiten in der Grundbesitzerhaftpflicht der VHV Allgemeine Versicherung AG kann sich der Versicherungsnehmer zunächst an das zentrale Beschwerdemanagement wenden und zusätzlich den Versicherungsombudsmann, die BaFin oder den Rechtsweg nutzen. Der Text nennt außerdem, welches Gericht bei Klagen gegen den Versicherer und bei Klagen gegen den Versicherungsnehmer örtlich zuständig ist.
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden:
Zentrales Beschwerdemanagement
VHV-Platz 1
30177 Hannover
E-Mail: beschwerden@vhv.de
Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende weitere Beschwerdemöglichkeiten zu:
Versicherungsombudsmann
Handelt es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um eine Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt:
Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsnehmer, die diesen Vertrag online abgeschlossen haben (zum Beispiel über eine Webseite oder per E-Mail), können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Die Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Ist der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kann er sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: 0800 2 100 500
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Rechtsweg
Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Verlegt der Versicherungsnehmer jedoch nach Vertragsschluss seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.
Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherungsnehmer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Bei Unstimmigkeiten mit dem Versicherer kann sich der Versicherungsnehmer zuerst an das zentrale Beschwerdemanagement des Versicherers wenden. Darüber hinaus stehen der Versicherungsombudsmann als kostenfreie Schlichtungsstelle, die BaFin als Aufsichtsbehörde und der Rechtsweg offen. Für Klagen ist geregelt, welches Gericht örtlich zuständig ist – je nachdem, ob gegen den Versicherer oder gegen den Versicherungsnehmer geklagt wird und wo dieser seinen Sitz oder Wohnsitz hat.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich bei Streit mit dem Versicherer zuerst wenden?
Der Versicherungsnehmer kann sich jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers, das Zentrale Beschwerdemanagement in Hannover, wenden – per Post oder per E-Mail an beschwerden@vhv.de.
Kann ich den Versicherungsombudsmann einschalten?
Ja. Handelt es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder eine Person in verbraucherähnlicher Lage, kann er sich bei Streitigkeiten an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Dieser ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, an deren Verfahren der Versicherer teilnimmt.
Kann die BaFin meinen Streitfall entscheiden?
Nein. Der Versicherungsnehmer kann sich zwar bei Unzufriedenheit oder Meinungsverschiedenheiten an die BaFin wenden, doch diese ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich gegen den Versicherer klage?
Zuständig ist das Gericht am Sitz des Versicherers oder seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung sowie das Gericht am Sitz, an der Niederlassung, am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers zur Zeit der Klageerhebung. Verlegt der Versicherungsnehmer diesen nach Vertragsschluss ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024