Ob die VHV Allgemeine Versicherung AG in der Grundbesitzerhaftpflicht Versicherungsschutz gewährt, hängt auch davon ab, ob Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos dem entgegenstehen. Schutz besteht nur, soweit und solange keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Sanktionen der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland dagegensprechen. Das Gleiche gilt für Sanktionen und Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, sofern dem keine Rechtsvorschriften der EU oder Deutschlands entgegenstehen.
Unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen besteht Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen. Gemeint sind hierbei Sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Dies gilt ebenso für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika. Voraussetzung ist, dass dem keine Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur, solange und soweit keine geltenden Sanktionen oder Embargos dagegensprechen. Maßgeblich sind dabei Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland, die direkt auf die Vertragsparteien anwendbar sind. Auch Sanktionen der USA werden berücksichtigt, allerdings nur dann, wenn Rechtsvorschriften der EU oder Deutschlands dem nicht widersprechen.
Häufige Fragen
Wann greift der Versicherungsschutz trotz Sanktionen nicht?
Der Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen. Bestehen solche Sanktionen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland, greift der Schutz insoweit nicht.
Werden auch Sanktionen der USA berücksichtigt?
Ja. Auch Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika werden berücksichtigt, allerdings nur, soweit dem keine Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Gilt die Embargobestimmung unabhängig von den anderen Vertragsbestimmungen?
Ja. Die Regelung gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen, also unabhängig davon, was an anderer Stelle im Vertrag geregelt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024