In der Privathaftpflichtversicherung der VHV Versicherung regeln Embargobestimmungen, dass der Versicherungsschutz nur besteht, soweit ihm keine Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen der EU, Deutschlands oder der USA entgegenstehen – erfahren Sie, wann Ihr Schutz eingeschränkt sein kann.
Die Embargobestimmungen der VHV Versicherung sind:
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Die Embargobestimmungen legen fest, dass der Versicherungsschutz nur so lange gilt, wie ihm keine geltenden Sanktionen oder Embargos entgegenstehen. Maßgeblich sind dabei Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland. Auch entsprechende Sanktionen der Vereinigten Staaten von Amerika werden berücksichtigt, sofern ihnen keine Rechtsvorschriften der EU oder Deutschlands entgegenstehen. So kann der Versicherungsschutz in bestimmten Ländern und Situationen eingeschränkt sein.
Häufige Fragen
Was regeln die Embargobestimmungen in der Privathaftpflichtversicherung?
Sie legen fest, dass Versicherungsschutz nur besteht, soweit und solange dem keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen.
Welche Sanktionen werden dabei berücksichtigt?
Berücksichtigt werden Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Gelten auch Sanktionen der USA?
Ja, dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Kann der Versicherungsschutz dadurch eingeschränkt werden?
Ja, die Embargobestimmungen können den Versicherungsschutz in bestimmten Ländern und Situationen einschränken.