Die VHV Privathaftpflicht schützt bei Reinigungs- und Pflegearbeiten an fremden Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, wenn dabei Schäden entstehen. Erfahren Sie, welche Höchstersatzleistung gilt und welchen Selbstbehalt Sie im Schadensfall selbst tragen.
In der VHV Privathaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Reinigungs- und Pflegearbeiten an fremden Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern versichert.
- Höchstersatzleistung je Versicherungsfall: 10.000 EUR
- Selbstbehalt: Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein fremdes Fahrzeug oder einen fremden Anhänger reinigen oder pflegen und dabei versehentlich einen Schaden verursachen, springt die VHV Privathaftpflicht im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht ein. Einen Teil des Schadens tragen Sie dabei selbst, den Rest übernimmt der Versicherer bis zur vereinbarten Höchstgrenze.
Häufige Fragen
Werden Reinigungsschäden an fremden Fahrzeugen übernommen?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Reinigungs- und Pflegearbeiten an fremden Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung?
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
Muss ich einen Teil des Schadens selbst tragen?
Ja. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
Gilt der Schutz auch für Kraftfahrzeuganhänger?
Ja. Der Schutz umfasst Schäden durch Reinigungs- und Pflegearbeiten an fremden Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern.