Bei der VHV Privathaftpflicht gelten die Vertragsbestimmungen des Versicherungsnehmers auch für mitversicherte Personen – und je nach Tarif Single, Paar oder Single/Kind unterscheidet sich, wer geschützt ist. Erfahren Sie, welche Ansprüche versichert sind, wann der Versicherungsschutz entfällt und wer welche Pflichten trägt.
Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden.
Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Versichert sind:
- a) Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Personenschäden,
- b) Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Sachschäden, soweit diese gerichtlich geltend gemacht werden. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
- c) Haftpflichtansprüche der vorübergehend im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Personen gegen den Versicherungsnehmer und alle sonstigen Mitversicherten,
- d) Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden aus gesetzlichem Forderungsübergang, insbesondere von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, der Bundesagentur für Arbeit, Privaten Krankenversicherungsträgern, sonstigen Versicherungsunternehmen, öffentlichen und privaten Arbeitgebern.
Sofern ein Single-Tarif vereinbart ist, gilt folgendes:
- a) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Einzelperson.
- b) Die Bestimmungen über mitversicherte Personen (bzgl. der betreuten Person) haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
- c) Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Sofern ein Paar-Tarif vereinbart ist, gilt folgendes:
- a) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie des Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners oder des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
- b) Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen (in Bezug auf die Kinder des Partners) haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
- c) Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Sofern der Tarif Single/Kind vereinbart ist, gilt folgendes:
- a) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie seiner Kinder.
- b) Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen
- Ehepartner,
- Lebenspartner,
- sonstige Personen,
- betreute Personen
- c) Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Was bedeutet das konkret?
Die Regeln, die für den Versicherungsnehmer gelten, gelten grundsätzlich auch für die mitversicherten Personen. Wer geschützt ist, hängt vom gewählten Tarif ab: Single, Paar oder Single/Kind. Nur der Versicherungsnehmer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben, während die Pflichten alle versicherten Personen betreffen. Änderungen des Familienstandes sollten dem Versicherer mitgeteilt werden.
Häufige Fragen
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Ja. Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Ausgenommen sind die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind jedoch sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Bis zu welcher Höhe sind Sachschäden zwischen versicherten Personen abgedeckt?
Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Sachschäden sind versichert, soweit diese gerichtlich geltend gemacht werden. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
Wen schützt der Single-Tarif?
Beim Single-Tarif bezieht sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Einzelperson. Die Bestimmungen über mitversicherte Personen gelten hier nicht.
Muss ich Änderungen des Familienstandes melden?
Ja. Bei den Tarifen Single, Paar und Single/Kind sind Änderungen des Familienstandes dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.