Bei der VHV Privathaftpflicht werden die Beiträge je nach Vereinbarung im Voraus gezahlt – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Erfahren Sie, wie Versicherungsperiode und Versicherungsjahr definiert sind und was bei kürzerer oder längerer Vertragsdauer gilt.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind:
- laufende Zahlungen: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- Zahlung als Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen Ihren Beitrag im Voraus und können dabei zwischen verschiedenen Zahlweisen wählen – von monatlich bis jährlich oder als einmalige Zahlung. Die Zeiträume für Versicherungsperiode und Versicherungsjahr umfassen grundsätzlich ein Jahr; nur bei einer Vertragsdauer, die kürzer ist oder nicht aus ganzen Jahren besteht, verkürzen sich diese Zeiträume entsprechend.
Häufige Fragen
Welche Zahlweisen sind für den Beitrag möglich?
Je nach Vereinbarung können die Beiträge als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sowie als Einmalbeitrag gezahlt werden.
Wann wird der Beitrag fällig?
Die Beiträge werden je nach Vereinbarung im Voraus gezahlt.
Wie lange dauert die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was gilt, wenn die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht?
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.