In der VHV Privathaftpflicht muss der Versicherungsnehmer nach Aufforderung mitteilen, ob sich das versicherte Risiko verändert hat. Erfahren Sie, wie die Beitragsregulierung abläuft, welche Fristen gelten und wann bei unrichtigen oder unterlassenen Angaben eine Vertragsstrafe oder Nachzahlung droht.
Veränderungen des versicherten Risikos und Auswirkung auf den Beitrag (Beitragsregulierung)
Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
Für die Angaben gilt:
- Sie sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen.
- Sie sind auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen.
Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Berichtigung des Beitrags:
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung). Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer.
Dabei gilt:
- Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf nicht unterschritten werden.
- Alle nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
Unterlassene oder verspätete Mitteilung:
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen.
Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Ändert sich Ihr versichertes Risiko, kann der Versicherer Sie auffordern, die Änderungen mitzuteilen – etwa über einen Hinweis auf der Beitragsrechnung. Auf Basis dieser Angaben wird Ihr Beitrag angepasst. Reagieren Sie fristgerecht und machen Sie korrekte Angaben, um eine Nachzahlung oder eine Vertragsstrafe zu vermeiden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben im Vertrag.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist muss ich Änderungen des Risikos melden?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Was passiert bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers?
Der Versicherer kann eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit kein Verschulden trifft.
Ab wann wird der Beitrag angepasst?
Der Beitrag wird ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt. Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Der vereinbarte Mindestbeitrag darf dabei nicht unterschritten werden.
Was passiert, wenn ich die Mitteilung unterlasse?
Der Versicherer kann für den betreffenden Zeitraum eine Nachzahlung in Höhe des bereits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt.
Bekomme ich einen zu viel gezahlten Beitrag zurück?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.