Die VHV Privathaftpflicht sichert Schäden im Zusammenhang mit einer Geothermie-Anlage ab – sowohl bei Flächengeothermie als auch bei Geothermie mittels Bohrung bis 200 m Tiefe. Für Bauherren gilt der Schutz unter bestimmten Voraussetzungen, und für Sachschäden durch Bohrungen steht eine Versicherungssumme von 1 Mio. EUR bereit.
Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen.
Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- wegen Schäden im Zusammenhang mit Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe).
- wegen Schäden im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung bis zu einer Tiefe von 200 m errichtet werden oder wurden. Dies gilt entsprechend für Pflichten und Ansprüche gemäß USchadG.
Für Bauherren besteht Versicherungsschutz nur, wenn Planung und Errichtung der Geothermie-Anlage an Dritte vergeben sind.
Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen findet keine Anwendung.
Die Versicherungssumme für Sachschäden durch Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden, beträgt je Versicherungsfall 1 Mio. EUR und stellt gleichzeitig die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine Geothermie-Anlage zur Nutzung von Erdwärme betreibt, ist über die Privathaftpflicht gegen Schäden abgesichert, die im Zusammenhang mit der Anlage entstehen. Das umfasst sowohl flächige Systeme wie Erdkollektoren als auch Anlagen, die über eine Bohrung bis zu einer bestimmten Tiefe errichtet werden. Oberirdische Anlagenteile zählen dabei nicht zur Geothermie-Anlage. Für Bauherren gelten besondere Voraussetzungen, und für Bohr-Anlagen ist die Leistung bei Sachschäden begrenzt.
Häufige Fragen
Was ist eine Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen?
Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zur Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen.
Welche Arten von Geothermie sind versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden im Zusammenhang mit Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe) sowie mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung bis zu einer Tiefe von 200 m errichtet werden oder wurden.
Wann besteht für Bauherren Versicherungsschutz?
Für Bauherren besteht Versicherungsschutz nur, wenn Planung und Errichtung der Geothermie-Anlage an Dritte vergeben sind.
Wie hoch ist die Versicherungssumme bei Bohrungen?
Die Versicherungssumme für Sachschäden durch Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden, beträgt je Versicherungsfall 1 Mio. EUR und stellt gleichzeitig die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar.