Die VHV Privathaftpflicht schützt bei Schäden durch die Übertragung elektronischer Daten – etwa im Internet, per E-Mail oder über Datenträger – und deckt die gesetzliche Haftpflicht bei Datenveränderung durch Viren, Wiederherstellungskosten und Störungen des Datenaustauschs, auch im Ausland.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger.
Dies gilt ausschließlich für Schäden aus:
- a) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
- b) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten, und zwar wegen
- sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie
- der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
- c) der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Für a) bis c) gilt: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- a) Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst
- unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme / Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks),
- Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
- b) Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit
- massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming),
- Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
- c) Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben;
- d) Ansprüche wegen der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten;
- e) Ansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten;
- f) Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Geld (auch digitale Zahlungsmittel) sowie Wertpapieren und Wertsachen (jeweils auch in digitaler Form).
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
- a) Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
- b) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
- c) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
- d) Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
- e) Betrieb von Datenbanken.
Mehrere Versicherungsfälle als ein Versicherungsfall: Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
- a) auf derselben Ursache,
- b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
- c) auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen.
Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle im Ausland.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift, wenn beim Versenden, Übermitteln oder Bereitstellen elektronischer Daten – etwa über das Internet, per E-Mail oder auf einem Datenträger – bei Dritten ein Schaden entsteht, für den man gesetzlich haftet. Dazu zählen zum Beispiel durch Viren veränderte Daten, daraus folgende Personen- und Sachschäden oder Kosten zur Wiederherstellung. Voraussetzung ist, dass die eigenen Daten mit zeitgemäßen Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall geschützt sind. Bewusste Regelverstöße und bestimmte gewerbliche IT-Tätigkeiten sind hingegen nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Was ist bei der Übertragung elektronischer Daten versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger – etwa bei Datenveränderung durch Computer-Viren, daraus folgenden Personen- und Sachschäden, den Kosten zur Wiederherstellung sowie bei Störung des Zugangs Dritter zum Datenaustausch.
Welche Sicherheitsmaßnahmen muss ich einhalten?
Der Versicherungsnehmer muss dafür sorgen, dass seine Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden durch bewusstes unbefugtes Eindringen in fremde Systeme (z. B. Hacker-Attacken), den bewussten Einsatz von Schadsoftware, Spamming, das widerrechtliche Sammeln von Informationen (z. B. Cookies), bewusstes Abweichen von Vorschriften, die Verletzung von Datenschutzgesetzen sowie von Persönlichkeits- und Namensrechten und das Abhandenkommen von Geld, Wertpapieren und Wertsachen (auch in digitaler Form).
Sind auch gewerbliche IT-Tätigkeiten mitversichert?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus Tätigkeiten wie Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung und -Pflege, IT-Beratung und Schulung, Netzwerkplanung und -betrieb, der Bereithaltung fremder Inhalte (z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing) sowie dem Betrieb von Datenbanken.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle im Ausland.