Mit der VHV Privathaftpflicht sind zahlreiche Sportarten abgesichert – von Radfahren inklusive privater Radrennen und Training bis zu Skateboards, Inlineskates und Rollschuhen. Erfahren Sie, welche sportlichen Aktivitäten geschützt sind und welche Betätigungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport – auch aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrädern (inkl. privater Teilnahme an Radrennen sowie dem Training hierzu) und sonstigen nicht selbst fahrenden Landfahrzeugen (z. B. Skateboards, Inlineskates, Rollschuhe).
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus:
- einer jagdlichen Betätigung,
- der Teilnahme an Kraftfahrzeug-Rennen sowie ein zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisiertes oder vorgeschriebenes Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
Was bedeutet das konkret?
Die private Haftpflichtversicherung kommt grundsätzlich für Schäden auf, die Sie bei der Ausübung von Sport verursachen. Das gilt auch beim Radfahren, bei privaten Radrennen samt Training sowie bei der Nutzung nicht motorisierter Fortbewegungsmittel wie Skateboards, Inlineskates oder Rollschuhen. Bestimmte Betätigungen sind jedoch nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Sportarten sind über die VHV Privathaftpflicht versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung von Sport, einschließlich des Besitzes und Gebrauchs von Fahrrädern und sonstigen nicht selbst fahrenden Landfahrzeugen wie Skateboards, Inlineskates und Rollschuhen.
Sind Radrennen mitversichert?
Ja, die private Teilnahme an Radrennen sowie das Training hierzu sind über den Besitz und Gebrauch von Fahrrädern mitversichert.
Ist die Teilnahme an Kraftfahrzeug-Rennen versichert?
Nein. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Kraftfahrzeug-Rennen sowie aus einem von einem Veranstalter organisierten oder vorgeschriebenen Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
Ist die Jagd über die Sportausübung versichert?
Nein. Haftpflichtansprüche aus einer jagdlichen Betätigung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.