Die VHV Privathaftpflicht bietet nach dem Tod des Versicherungsnehmers oder bei Wegfall der Mitversicherung – etwa durch Scheidung, berufstätige Kinder oder das Ende der häuslichen Gemeinschaft – einen Nachversicherungsschutz. So bleiben mitversicherte Personen zunächst weiter abgesichert und können ihren Schutz fortsetzen.
Wann die Mitversicherung entfällt:
Die Mitversicherung genannter Personen kann aus verschiedenen Gründen entfallen, zum Beispiel weil:
- der Versicherungsnehmer verstorben ist,
- die Ehe rechtskräftig geschieden bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben wurde,
- Kinder nach der Ausbildung berufstätig werden oder geheiratet haben,
- die häusliche Gemeinschaft mit dem Lebenspartner oder einer sonstigen versicherten Person beendet wurde.
In diesen Fällen besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, mindestens aber für 12 Monate.
Wird von bzw. für diese Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der VHV beantragt, entfällt der Versicherungsschutz zu diesem Termin.
Fortsetzung nach dem Tod des Versicherungsnehmers:
Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Beitragsrechnung durch den Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Fällt der Grund für die Mitversicherung einer Person weg, endet der Schutz nicht sofort. Betroffene Personen bleiben zunächst weiter abgesichert und haben Zeit, sich um einen eigenen Versicherungsschutz zu kümmern. Stirbt der Versicherungsnehmer, kann der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner den Vertrag durch Einlösen der nächsten Beitragsrechnung fortführen und selbst Versicherungsnehmer werden.
Häufige Fragen
Wie lange besteht der Versicherungsschutz weiter, wenn die Mitversicherung entfällt?
Der Versicherungsschutz besteht weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, mindestens aber für 12 Monate.
In welchen Fällen entfällt die Mitversicherung?
Zum Beispiel wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist, die Ehe rechtskräftig geschieden bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben wurde, Kinder nach der Ausbildung berufstätig werden oder geheiratet haben oder die häusliche Gemeinschaft mit dem Lebenspartner oder einer sonstigen versicherten Person beendet wurde.
Was passiert, wenn kein neuer Versicherungsschutz beantragt wird?
Wird von bzw. für die betroffenen Personen bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit kein neuer Versicherungsschutz bei der VHV beantragt, entfällt der Versicherungsschutz zu diesem Termin.
Kann der Vertrag nach dem Tod des Versicherungsnehmers fortgesetzt werden?
Ja. Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Beitragsrechnung durch den Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.