Mit der VHV Privathaftpflicht sind Schülerinnen, Schüler und Studierende bei Schäden während Betriebspraktika, Ferienjobs, Work&Travel oder fachpraktischem Unterricht abgesichert – ebenso Sachschäden an Arbeitskollegen, Arbeitgeber und gestellten Arbeitsmitteln wie Laptops und Tablets bis 10.000 EUR.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
a) Betriebspraktika, Ferienjobs und Unterricht:
- aus der Teilnahme an Betriebspraktika, Ferienjobs (auch sogenanntes „Work&Travel“) oder an (fachpraktischem) Unterricht, z.B. Laborarbeiten an einer allgemeinbildenden, Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule oder Universität.
Versichert sind hierbei auch Schäden an (Ausbildungs-)Gegenständen, Einrichtungen, Lehrgeräten (auch Maschinen), die von der allgemeinbildenden, Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule bzw. Universität oder dem Betrieb zur Verfügung bzw. bereitgestellt werden, soweit anderweitig kein Versicherungsschutz besteht.
Hierunter fallen auch von den oben aufgeführten Ausbildungsstätten zur Verfügung gestellte Laptops, Tablets etc.
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und Abhandenkommen.
b) Sachschäden an Arbeitskollegen:
- aus beruflichen, dienstlichen bzw. amtlichen Tätigkeiten für unmittelbar den Arbeitskollegen zugefügte Sachschäden.
c) Sachschäden an Arbeitgeber/Dienstherrn:
- aus beruflichen, dienstlichen bzw. amtlichen Tätigkeiten für unmittelbar dem Arbeitgeber/Dienstherrn zugefügte Sachschäden.
Mitversichert sind auch Ansprüche aus Sachschäden, welche an den zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln (Laptops, Tablets etc.) entstehen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Beschädigung unmittelbar während der beruflichen Tätigkeit entstanden ist (z.B. während der Nutzung im Homeoffice oder während des direkten Transports zwischen der Arbeitsstätte und der Wohnung).
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Schäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung nicht ersatzpflichtig sind.
Höchstersatzleistung und Selbstbeteiligung:
- Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
- Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
Was bedeutet das konkret?
Wer ein Praktikum absolviert, einen Ferienjob macht, mit Work&Travel unterwegs ist oder an fachpraktischem Unterricht teilnimmt, ist über die Privathaftpflicht abgesichert. Der Schutz umfasst auch bereitgestellte Geräte wie Laptops oder Tablets sowie bestimmte Sachschäden gegenüber Arbeitskollegen und dem Arbeitgeber. Für Verschleiß, Abnutzung und verloren gegangene Gegenstände greift der Schutz nicht. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Bin ich während eines Ferienjobs oder Work&Travel versichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Betriebspraktika, Ferienjobs (auch sogenanntes „Work&Travel“) oder an (fachpraktischem) Unterricht.
Sind bereitgestellte Laptops und Tablets mitversichert?
Ja. Versichert sind auch Schäden an von der Ausbildungsstätte oder dem Betrieb zur Verfügung gestellten Gegenständen, darunter Laptops und Tablets, soweit anderweitig kein Versicherungsschutz besteht. Bei beruflichen Arbeitsmitteln muss die Beschädigung unmittelbar während der beruflichen Tätigkeit entstanden sein, z.B. im Homeoffice oder beim direkten Transport zwischen Arbeitsstätte und Wohnung.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und Abhandenkommen.
Wie hoch ist die Leistung und die Selbstbeteiligung?
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
Zahlt die Versicherung auch ohne Haftung?
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Schäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung nicht ersatzpflichtig sind.