Mit der VHV Privathaftpflicht sind Schäden abgesichert, die durch den Gebrauch von Luftfahrzeugen und Fluggeräten entstehen – von nicht versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen über privat genutzte Flugmodelle, Drohnen, Ballone, Drachen und Kitesport-Geräte bis hin zu bestimmten Ansprüchen bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen.
Es gilt bei Schäden durch den Gebrauch von Luftfahrzeugen:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Versichert ist darüber hinaus das Halten, der Besitz und Gebrauch von privat genutzten:
- Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt,
- ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor (z.B. Modellflugzeuge, Helikopter, Quadrocopter), deren Fluggewicht 500 g nicht übersteigt,
- Kitesport-Geräten, z.B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys u.ä.
Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht springt ein, wenn Sie beim privaten Umgang mit bestimmten Flug- und Luftgeräten anderen einen Schaden zufügen. Dazu zählen etwa Flugmodelle, kleine Drohnen, Ballone, Drachen und Kitesport-Geräte innerhalb der genannten Gewichtsgrenzen. Bei Luftfahrzeugen, die nicht versicherungspflichtig sind, ist die gesetzliche Haftpflicht ebenfalls mitversichert. Bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen besteht Schutz, solange Sie nicht selbst als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen werden.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Drohnen mitversichert?
Ja, versichert sind privat genutzte ferngesteuerte Flugmodelle mit Motor wie Modellflugzeuge, Helikopter oder Quadrocopter, deren Fluggewicht 500 g nicht übersteigt.
Welches Fluggewicht gilt für Flugmodelle ohne Motor?
Für Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen ohne Motor oder Treibsatz gilt ein Fluggewicht, das 5 kg nicht übersteigt.
Sind Kitesport-Geräte abgesichert?
Ja, versichert sind das Halten, der Besitz und Gebrauch von privat genutzten Kitesport-Geräten, z.B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys und Ähnlichem.
Was gilt bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.