Die VHV Privathaftpflicht schützt Sie bei Schäden durch ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge und deckt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ab, wenn beim Gebrauch dieser Modelle Schäden entstehen.
Bei Gebrauch von Modellfahrzeugen gilt Folgendes:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein ferngelenktes Modellfahrzeug für Land oder Wasser nutzen und dabei einem anderen unabsichtlich einen Schaden zufügen, greift der Schutz Ihrer Privathaftpflicht. Abgesichert ist dabei die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Häufige Fragen
Welche Modellfahrzeuge sind mitversichert?
Mitversichert ist der Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen.
Wessen Haftpflicht ist beim Gebrauch der Modellfahrzeuge versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch der Modellfahrzeuge verursacht werden.
Sind auch andere Arten von Modellfahrzeugen versichert?
Genannt sind ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge. Ob darüber hinaus weitere Modellfahrzeuge abgedeckt sind, hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.
Wovor schützt der Versicherungsschutz im Schadensfall?
Der Schutz sichert Sie vor finanziellen Risiken im Schadensfall ab, wenn durch den Gebrauch der Modellfahrzeuge Schäden verursacht werden.