Die VHV Privathaftpflichtversicherung schützt vor Abwässer- und Allmählichkeitsschäden, die im Alltag erhebliche Kosten verursachen können. Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht bei Schäden durch Abwässer, den Betrieb einer privaten Abwassergrube oder Kleinkläranlage sowie durch allmähliche Einwirkungen wie Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit und Niederschläge.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden:
- a) durch Abwässer – auch aus dem Rückstau des Straßenkanals. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
- b) aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage – ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer inklusive der Einleitung in ein Gewässer.
- c) durch allmähliche Einwirkung – der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung springt ein, wenn Sie als Privatperson gesetzlich für bestimmte Schäden haften. Dazu zählen Schäden, die durch austretende Abwässer entstehen, etwa aus dem Betrieb einer privaten Abwassergrube oder Kleinkläranlage. Ebenfalls erfasst sind Schäden, die nicht plötzlich, sondern nach und nach durch Einwirkungen wie Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit oder Niederschläge entstehen. Diese Beschreibung dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Punkte.
Häufige Fragen
Sind auch Schäden durch Rückstau des Straßenkanals versichert?
Ja, Schäden durch Abwässer sind auch dann versichert, wenn sie aus dem Rückstau des Straßenkanals entstehen.
Welche Abwässer sind bei Sachschäden abgedeckt?
Bei Sachschäden gilt der Schutz ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Ist der Betrieb einer eigenen Kleinkläranlage mitversichert?
Ja, Schäden aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage sind versichert – ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer inklusive der Einleitung in ein Gewässer.
Was zählt zu Allmählichkeitsschäden?
Dazu zählen Schäden, die durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen entstehen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).