Wer über die VHV Privathaftpflicht Persönlichkeits- oder Namensrechte anderer verletzt, ist gegen daraus entstehende Haftungsansprüche abgesichert – einschließlich reiner Vermögensschäden und immaterieller Schäden. Der Schutz gilt auch im Ausland, doch bei bewussten Rechtsverletzungen, Hackerangriffen oder Datenschutzverstößen greift er nicht.
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ist für Schäden versichert, einschließlich Vermögensschäden, die nicht durch Personen- oder Sachschäden entstanden sind, sondern ausschließlich aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen resultieren.
In diesem Rahmen besteht auch Versicherungsschutz für immaterielle Schäden. Ausgenommen sind jedoch Schäden aus der Verletzung von Urheberrechten.
Auf diese immateriellen Schäden finden die Bestimmungen über Personenschäden Anwendung.
Der Versicherer ersetzt auch:
- Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer begehrt wird, auch wenn es sich um Ansprüche auf Unterlassung oder Widerruf handelt;
- Gerichts- und Anwaltskosten einer Unterlassungs- oder Widerrufsklage gegen den Versicherungsnehmer.
Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle im Ausland.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
a) Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst
- Persönlichkeits- und Namensrechte verletzt (z. B. absichtlich herbeigeführter Shitstorm, Mobbing);
- unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks);
- Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
b) Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
c) Ansprüche wegen der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten.
d) Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit
- massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming);
- Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht springt ein, wenn Sie durch die Verletzung von Persönlichkeits- oder Namensrechten anderer in Anspruch genommen werden – etwa bei reinen Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden. Auch immaterielle Schäden sowie Gerichts- und Anwaltskosten bei Unterlassungs- oder Widerrufsverfahren können abgedeckt sein. Kein Schutz besteht jedoch, wenn Rechtsverletzungen bewusst herbeigeführt werden oder es um Themen wie Urheberrecht, Datenschutzverstöße, Hackerangriffe oder Spamming geht.
Häufige Fragen
Sind reine Vermögensschäden aus Persönlichkeitsrechtsverletzungen versichert?
Ja. Versichert sind auch Vermögensschäden, die nicht durch Personen- oder Sachschäden entstanden sind, sondern ausschließlich aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen resultieren.
Sind auch immaterielle Schäden abgedeckt?
Ja, in diesem Rahmen besteht Versicherungsschutz für immaterielle Schäden. Ausgenommen sind jedoch Schäden aus der Verletzung von Urheberrechten. Auf immaterielle Schäden finden die Bestimmungen über Personenschäden Anwendung.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Ja, Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle im Ausland.
Werden Gerichts- und Anwaltskosten übernommen?
Der Versicherer ersetzt Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer begehrt wird, sowie einer Unterlassungs- oder Widerrufsklage gegen den Versicherungsnehmer – auch bei Ansprüchen auf Unterlassung oder Widerruf.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem bewusst herbeigeführte Verletzungen von Persönlichkeits- und Namensrechten (z. B. absichtlicher Shitstorm, Mobbing), unbefugte Eingriffe in fremde Datensysteme (z. B. Hacker-Attacken), der Einsatz schädlicher Software, bewusstes Abweichen von Vorschriften, die Verletzung von Datenschutzgesetzen sowie Ansprüche im Zusammenhang mit Spamming oder Cookies zum widerrechtlichen Sammeln von Informationen.