Mit der VHV Privathaftpflicht sind gesetzliche Haftpflichtansprüche abgesichert, die durch die Verletzung von Datenschutzgesetzen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen – auch für Vermögens- und immaterielle Schäden ohne Personen- oder Sachschaden.
Versicherter Umfang:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten. Dazu zählen:
- Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind
- immaterielle Schäden
Was gilt als Verarbeitung?
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Dazu gehören insbesondere:
- das Erheben, das Erfassen, die Organisation und das Ordnen
- die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung
- das Auslesen, das Abfragen und die Verwendung
- die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung
- der Abgleich oder die Verknüpfung
- die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung
Ansprüche unter Versicherten:
Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie wegen immaterieller Schäden von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) untereinander.
Was bedeutet das konkret?
Wird durch den Umgang mit personenbezogenen Daten gegen Datenschutzgesetze verstoßen und entsteht daraus ein Schaden, springt die Versicherung ein. Geschützt sind dabei auch finanzielle Nachteile und immaterielle Schäden, die nicht aus einem Personen- oder Sachschaden herrühren. Auch Ansprüche zwischen den versicherten Personen können hierunter fallen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind bei einer Datenschutzverletzung abgedeckt?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten – auch Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie immaterielle Schäden.
Was zählt als Verarbeitung personenbezogener Daten?
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang mit personenbezogenen Daten, etwa das Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen oder Vernichten.
Sind auch immaterielle Schäden versichert?
Ja. Neben Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden sind auch immaterielle Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen versichert.
Sind Ansprüche zwischen mitversicherten Personen abgedeckt?
Ja. Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden sowie wegen immaterieller Schäden von Versicherten – also Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen – untereinander.