Die VHV Privathaftpflicht sichert Sie bei Haftpflichtschäden im Ausland ab: Versichert sind Versicherungsfälle innerhalb Europas ohne zeitliche Begrenzung und außerhalb Europas bei vorübergehenden Aufenthalten bis zu fünf Jahren, inklusive Kautionsstellung bis 100.000 EUR und Leistungen in Euro.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese
- auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder
- bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eingetreten sind – innerhalb Europas ohne zeitliche Begrenzung, außerhalb Europas maximal bis zu 5 Jahren.
Geltungsbereich Europa:
Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Europa im geografischen Sinn zuzüglich der außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira.
Weitere versicherte Ansprüche:
Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum außerhalb Europas) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern.
Leistungen in Euro:
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Kaution bei Versicherungsfällen im Ausland:
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen.
Das gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn im Ausland etwas passiert – vorausgesetzt, der Fall hängt mit einem versicherten Risiko im Inland zusammen oder ereignet sich während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts. Innerhalb Europas gibt es dabei keine zeitliche Grenze, außerhalb Europas gilt der Schutz für bis zu fünf Jahre. Wird im Ausland eine Kaution verlangt, kann der Versicherer diese vorstrecken. Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich in Euro.
Häufige Fragen
Sind Haftpflichtschäden im Ausland mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, wenn diese auf eine versicherte Handlung bzw. ein versichertes Risiko im Inland zurückzuführen sind oder bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eintreten.
Wie lange gilt der Schutz bei einem Auslandsaufenthalt?
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt gilt der Schutz innerhalb Europas ohne zeitliche Begrenzung und außerhalb Europas maximal bis zu 5 Jahren.
Welche Länder zählen zum Geltungsbereich Europa?
Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Europa im geografischen Sinn zuzüglich der außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, der Kanarischen Inseln, der Azoren und Madeira.
Übernimmt der Versicherer eine Kaution im Ausland?
Muss durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegt werden, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung. Der Betrag wird auf eine Schadenersatzzahlung angerechnet; ein zu viel gezahlter Differenzbetrag ist zurückzuzahlen.
In welcher Währung erfolgen die Leistungen?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Europäischen Währungsunion, gilt die Verpflichtung als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.