Mit der VHV Privathaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden durch bestimmte Wasserfahrzeuge abgesichert – von Paddel-, Ruder- und Schlauchbooten über Kajaks, Kanus und Windsurfbretter bis hin zu eigenen Segelbooten bis 15 qm Segelfläche und fremden Jet-Skis unter bestimmten Voraussetzungen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden Wasserfahrzeugen:
- eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze, z.B. Schlauch-, Paddel-, Ruderboote, Kajaks, Kanus, Kanadier;
- fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze;
- eigene und fremde Windsurfbretter;
- fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren (auch Jet-Ski), soweit
- diese nur gelegentlich gebraucht werden und
- für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
- eigene Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze mit einer Segelfläche bis maximal 15 qm.
Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht deckt Schäden ab, die Sie beim Nutzen bestimmter Wasserfahrzeuge verursachen. Dazu zählen antriebslose Boote wie Kajaks, Kanus oder Ruderboote, Windsurfbretter sowie eigene Segelboote ohne Motor bis zu einer bestimmten Segelfläche. Motorisierte Fahrzeuge wie Jet-Skis sind nur unter bestimmten Bedingungen mitversichert, wenn sie fremd sind. Zusätzlich besteht Schutz, wenn Sie zwar ein Wasserfahrzeug nutzen, aber nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer haftbar gemacht werden.
Häufige Fragen
Sind Kajaks, Kanus und Ruderboote mitversichert?
Ja. Eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze sind versichert, zum Beispiel Schlauch-, Paddel-, Ruderboote, Kajaks, Kanus und Kanadier.
Ist mein eigenes Segelboot versichert?
Eigene Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze sind bis zu einer Segelfläche von maximal 15 qm mitversichert.
Ist ein Jet-Ski über die Privathaftpflicht abgedeckt?
Fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren (auch Jet-Ski) sind versichert, soweit diese nur gelegentlich gebraucht werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Sind Windsurfbretter mitversichert?
Ja, eigene und fremde Windsurfbretter sind mitversichert.
Bin ich versichert, wenn ich ein Boot nutze, aber nicht Eigentümer bin?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen, soweit Sie nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen werden.