Mit der VHV Privathaftpflicht sind Sie im erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen abgesichert. Auch das erlaubte Abbrennen privater Feuerwerke ist mitversichert – so bleiben Sie im Schadensfall vor finanziellen Risiken geschützt.
Versichert ist:
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von:
- Hieb-, Stoß- und Schusswaffen
- Munition und Geschossen
- dem erlaubten Abbrennen von privaten Feuerwerken
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist:
- der Gebrauch zu Jagdzwecken
- der Gebrauch zu strafbaren Handlungen
Was bedeutet das konkret?
Wer privat und im gesetzlich erlaubten Rahmen Waffen besitzt oder nutzt, ist über die Privathaftpflicht abgesichert, wenn dabei ein Schaden entsteht. Das gilt auch für Munition, Geschosse und das erlaubte Abbrennen privater Feuerwerke. Nicht abgedeckt sind hingegen die Nutzung zur Jagd sowie der Einsatz bei strafbaren Handlungen.
Häufige Fragen
Welche Waffen sind über die VHV Privathaftpflicht versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie von Munition und Geschossen.
Ist das Abbrennen von Feuerwerk mitversichert?
Ja, versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Abbrennen von privaten Feuerwerken.
Ist die Nutzung von Waffen zu Jagdzwecken abgedeckt?
Nein, der Gebrauch zu Jagdzwecken ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Besteht Versicherungsschutz bei strafbaren Handlungen?
Nein, der Gebrauch zu strafbaren Handlungen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.