In der VHV Privathaftpflicht gelten die Vertragsbestimmungen des Versicherungsnehmers entsprechend auch für mitversicherte Personen – mit klaren Regeln zu Obliegenheiten, Ausschlüssen sowie zu den Tarifvarianten Single, Paar und Single/Kind. Erfahren Sie, welche Haftpflichtansprüche versicherter Personen untereinander abgesichert sind und worauf es bei Änderungen des Familienstandes ankommt.
Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden.
Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Versichert sind:
- Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Personenschäden,
- Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Sachschäden, soweit diese gerichtlich geltend gemacht werden. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
- Haftpflichtansprüche der vorübergehend im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Personen gegen den Versicherungsnehmer und alle sonstigen Mitversicherten,
- Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden aus gesetzlichem Forderungsübergang, insbesondere von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, der Bundesagentur für Arbeit, Privaten Krankenversicherungsträgern, sonstigen Versicherungsunternehmen, öffentlichen und privaten Arbeitgebern.
Sofern ein Single-Tarif vereinbart ist, gilt Folgendes:
- Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Einzelperson.
- Die Bestimmungen über mitversicherte Personen (bzgl. der betreuten Person) haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
- Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Sofern ein Paar-Tarif vereinbart ist, gilt Folgendes:
- Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie des Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners oder des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
- Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen (in Bezug auf die Kinder des Partners) haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
- Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Sofern der Tarif Single/Kind vereinbart ist, gilt Folgendes:
- Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie seiner Kinder.
- Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen –
- Ehepartner,
- Lebenspartner,
- sonstige Personen,
- betreute Personen –
- Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Was bedeutet das konkret?
Die im Vertrag festgelegten Regeln gelten grundsätzlich auch für die mitversicherten Personen. Nur der Versicherungsnehmer kann die Rechte aus dem Vertrag ausüben, doch alle Versicherten müssen sich an die vereinbarten Pflichten halten. Je nach gewähltem Tarif – Single, Paar oder Single/Kind – ist unterschiedlich geregelt, welche Personen mitversichert sind. Bei einer Änderung des Familienstandes sollte der Versicherer informiert werden.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind jedoch sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Wie hoch ist die Ersatzleistung bei Sachschäden versicherter Personen untereinander?
Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Sachschäden sind versichert, soweit diese gerichtlich geltend gemacht werden. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
Was gilt beim Single-Tarif?
Beim Single-Tarif bezieht sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Einzelperson. Die Bestimmungen über mitversicherte Personen (bzgl. der betreuten Person) gelten für diesen Vertrag nicht.
Muss ich eine Änderung des Familienstandes melden?
Ja. In allen Tarifvarianten – Single, Paar und Single/Kind – sind Änderungen des Familienstandes dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Entfällt der Versicherungsschutz auch für mitversicherte Personen?
Ja. Liegen die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vor, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.