Mit der Privathaftpflicht der VHV sind Sie bei Beschädigung, Vernichtung oder Verlust fremder beweglicher Sachen abgesichert, die Sie privat gemietet, gepachtet oder geliehen haben – dazu zählen auch überlassene medizinische Geräte. Erfahren Sie, welche Schäden versichert sind und welche Fälle ausgeschlossen bleiben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen, wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Zu diesen Sachen gehören auch medizinische Geräte, die dem Versicherten zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden, soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
Für Sachen, die von der Ausbildungsstätte oder vom Arbeitgeber überlassen wurden, gilt ausschließlich bei Betriebspraktika/Ferienjobs/Fachpraktischer Unterricht/Haftpflichtansprüche von Arbeitskollegen und Arbeitgebern.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Schäden:
- a) an Sachen, die der selbständigen gewerblichen Tätigkeit der versicherten Personen dienen;
- b) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
- c) an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren;
- d) an Kraftfahrzeugen und -anhängern sowie Luft und Wasserfahrzeugen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie etwas privat mieten, pachten, leihen oder in Verwahrung nehmen und diese Sache dabei beschädigt wird, verloren geht oder zerstört wird, kann die Privathaftpflicht für den Schaden einspringen. Auch überlassene medizinische Geräte sind erfasst, sofern kein anderer Versicherer zuständig ist. Für bestimmte Gegenstände – etwa gewerblich genutzte Sachen, Wertsachen oder Fahrzeuge – besteht dieser Schutz jedoch nicht. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche geliehenen Sachen sind versichert?
Versichert sind fremde bewegliche Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind – bei Beschädigung, Vernichtung oder Verlust.
Sind medizinische Geräte mitversichert?
Ja, dazu gehören auch medizinische Geräte, die dem Versicherten zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden, soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
Sind Schmuck und Wertsachen versichert?
Nein, Schäden an Schmuck- und Wertsachen sind ausgeschlossen, ebenso der Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren.
Gilt der Schutz auch für geliehene Fahrzeuge?
Nein, Schäden an Kraftfahrzeugen und -anhängern sowie Luft- und Wasserfahrzeugen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Schäden durch Abnutzung versichert?
Nein, Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.