Mit der VHV Privathaftpflicht sind Schäden an gemieteten oder gepachteten Sachen und Räumen abgesichert – etwa an Wohnräumen samt Balkon, an beweglichen Sachen in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen sowie an geliehenen Grundstücken und Gebäuden. Welche Fälle versichert sind und welche Ausschlüsse gelten, erfahren Sie hier.
Was sind Miet-/Pachtsachschäden?
Miet-/Pachtsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten oder gepachteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Was ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Miet-/Pachtsachschäden ausschließlich:
- a) an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden inklusive Balkone, Loggien und Terrassen.
- b) an beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen, Schlafwagenabteilen und Schiffskabinen.
- c) aus der Beschädigung von gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- Schäden an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die zu den unter a) und c) genannten Immobilien gehören. Der Ausschluss gilt nicht, sofern diese Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind.
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer als Mieter hiergegen durch eine Glasversicherung besonders versichern kann.
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigen Sie Dinge oder Räume, die Sie gemietet oder gepachtet haben – etwa eine Mietwohnung, ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung –, kann die Versicherung für die daraus entstehenden Haftpflichtansprüche einstehen. Der Schutz gilt jedoch nur für die genannten Fälle. Bestimmte Situationen wie normaler Verschleiß oder Schimmelbildung sind ausgenommen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Sind Schäden an meiner Mietwohnung versichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden inklusive Balkone, Loggien und Terrassen.
Gilt der Schutz auch im Urlaub, etwa in einer Ferienwohnung?
Ja. Versichert sind Schäden an beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen, Schlafwagenabteilen und Schiffskabinen.
Sind Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß mitversichert?
Nein. Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Schäden an Elektro- und Gasgeräten abgedeckt?
Schäden an Elektro- und Gasgeräten, die zu den genannten Immobilien gehören, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, sofern diese Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind.
Sind Glasschäden versichert?
Glasschäden sind ausgeschlossen, soweit sich der Versicherungsnehmer als Mieter hiergegen durch eine Glasversicherung besonders versichern kann.