In der VHV Privathaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Familien- und Haushaltsvorstand sowie als Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen abgesichert – etwa aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige und gegenüber dem Haushaltspersonal.
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ist versichert:
- als Familien- und Haushaltsvorstand (z.B. aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige);
- als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Was bedeutet das konkret?
Als Lesehilfe: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre Rolle als Familien- und Haushaltsvorstand, etwa wenn es um die Aufsicht über Minderjährige geht. Ebenso sind Sie in Ihrer Rolle als Dienstherr abgesichert, also gegenüber Personen, die in Ihrem Haushalt tätig sind.
Häufige Fragen
Bin ich als Familien- und Haushaltsvorstand versichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Familien- und Haushaltsvorstand ist versichert, zum Beispiel aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige.
Ist mein Haushaltspersonal in die Deckung einbezogen?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Gilt der Schutz auch aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige?
Ja, die Aufsichtspflicht über Minderjährige wird als Beispiel für die versicherte Haftpflicht als Familien- und Haushaltsvorstand ausdrücklich genannt.
Wessen gesetzliche Haftpflicht ist abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in den genannten Rollen als Familien- und Haushaltsvorstand sowie als Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen.