In der VHV Unfallversicherung gilt eine Höchstsummenbegrenzung, die die maximalen Leistungen im Schadenfall festlegt – von der Invaliditätsgrundsumme über Todesfall- und Krankenhaustagegeld bis zur Übergangsleistung. Die Versicherungssummen orientieren sich an den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der versicherten Personen.
Die beantragten Versicherungssummen sollen den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der zu versichernden Personen entsprechen.
Es gelten folgende Höchstversicherungssummen:
- Invaliditätsgrundsumme mit 225 % Progression: 240.000 EURO
- Invaliditätsgrundsumme mit 350 % Progression: 154.000 EURO
- Invaliditätsgrundsumme mit 500 % Progression: 108.000 EURO
- Todesfallsumme (Erwachsene): 61.500 EURO
- Todesfallsumme (Kinder): 10.000 EURO
- Krankenhaustage- / Genesungsgeld: 75.00 EURO
- Übergangsleistung: 18.000 EURO
Bestehen weitere Unfallversicherungen, so gelten die Höchstversicherungssummen für alle Verträge zusammen. Der zu viel gezahlte Beitrag wird zurück erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Die Unfallversicherung sieht Obergrenzen vor, bis zu denen Leistungen abgesichert werden können. Wie hoch die gewünschten Summen ausfallen, sollte zu den finanziellen Verhältnissen der versicherten Personen passen. Sind mehrere Unfallversicherungen vorhanden, werden diese Grenzen für alle Verträge gemeinsam betrachtet.
Häufige Fragen
Gibt es eine Höchstsummenbegrenzung in der Unfallversicherung?
Ja, es gelten festgelegte Höchstversicherungssummen für die einzelnen Leistungsarten, zum Beispiel für die Invaliditätsgrundsumme, den Todesfall, das Krankenhaustage- und Genesungsgeld sowie die Übergangsleistung.
Wonach sollen sich die beantragten Versicherungssummen richten?
Die beantragten Versicherungssummen sollen den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der zu versichernden Personen entsprechen.
Wie hoch ist die Höchstsumme im Todesfall?
Die Todesfallsumme beträgt bei Erwachsenen 61.500 EURO und bei Kindern 10.000 EURO.
Was gilt, wenn weitere Unfallversicherungen bestehen?
Bestehen weitere Unfallversicherungen, gelten die Höchstversicherungssummen für alle Verträge zusammen. Der zu viel gezahlte Beitrag wird zurückerstattet.