Bei der VHV Unfallversicherung sind Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner nach der Heirat bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei mitversichert – mit festen Versicherungssummen für Invalidität, Todesfall sowie Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld.
Es gelten bei Heirat oder Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft folgende Versicherungssummen:
Der Ehegatte oder der Lebenspartner ist ab der Heirat bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei mitversichert mit:
- 100.000 Euro für den Invaliditätsfall (ohne Progression),
- 10.000 Euro für den Todesfall,
- 20 Euro Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Heiraten Sie oder gehen Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein, ist Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihr Lebenspartner automatisch in den Versicherungsschutz einbezogen. Diese Mitversicherung beginnt ab dem Zeitpunkt der Heirat und gilt kostenfrei bis zum nächsten Hauptfälligkeitstermin. Damit besteht in dieser Zeit ein Schutz für Invalidität, den Todesfall sowie ein Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Vorsorgeversicherung für den Partner?
Der Ehegatte oder Lebenspartner ist ab der Heirat beziehungsweise ab Schließung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mitversichert.
Wie lange besteht der beitragsfreie Schutz?
Die Mitversicherung ist ab der Heirat bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei.
Welche Versicherungssummen gelten?
Es gelten 100.000 Euro für den Invaliditätsfall (ohne Progression), 10.000 Euro für den Todesfall sowie 20 Euro Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld.
Gilt die Vorsorge auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Ja, die Regelung gilt sowohl bei Heirat als auch bei Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.