Mit der Besserstellungsgarantie der VHV Unfallversicherung reguliert die VHV Allgemeine Versicherung AG im Schadenfall auf Wunsch nach den Bedingungen Ihres früheren Vertrags, wenn diese für Sie günstiger waren. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen, Grenzen und Nachweise dabei gelten.
Die Besserstellungsgarantie beschreibt die Vorgehensweise zur Regulierung im Schadenfall. Sie gilt für die private Unfallversicherung im Hause der VHV Allgemeinen Versicherung AG und kommt zum Tragen, wenn die Leistung Ihrer VHV Unfallversicherung zu einer niedrigeren Leistung führt als bei dem Vertrag der Vorversicherung.
1. Umfang
Im Leistungsfall regulieren wir, sofern Sie es wünschen, nach den Versicherungsbedingungen des Vorvertrags bei einem anderen Versicherungsunternehmen, wenn diese für Sie besser waren.
2. Voraussetzungen:
- die Unfallversicherung bestand bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen,
- für mindestens drei Jahre,
- zwischen Ablauf des Vertrags und Beginn unseres Vertrags lagen maximal drei Monate.
3. Einschränkungen
- Die Maximalentschädigung entspricht der Höchstsumme der jeweiligen betragspflichtigen Leistungsart, die bei uns vereinbart ist,
- Abweichende Progressionsstaffeln und Gliedertaxen finden keine Anwendung
- Bei beitragsfrei vereinbarten Leistungsarten werden höhere Versicherungssummen beim Vorversicherer bis maximal 20.000 Euro über unsere Versicherungssummen hinaus berücksicht.
(Beispiel: Im Vorvertrag sind kosmetische Operationen bis 80.000 Euro beitragsfrei versichert, bei der VHV beträgt die Höchstsumme 50.000 Euro. Im Leistungsfall stehen maximal 70.000 Euro für die kosmetischen Operationen zur Verfügung.)
- Die Besserstellungsgarantie gilt nicht für individuell vereinbarte Risikoausschlüsse (z. B. Vorerkrankungen)
- Die Besserstellungsgarantie gilt nicht für die Leistungsart Unfallrente, bei einem Invaliditätsgrad unter 50 %, sowie die Dynamisierung von Unfallrenten nach dem Leistungsfall
- Die Besserstellungsgarantie gilt nicht für Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen
- Die Besserstellungsgarantie gilt nicht für Elemente anderer Versicherungsarten, die nicht der Unfallversicherung zuzurechnen sind (z. B. Dread-Disease-Versicherung, Pflegetagegeldversicherung, Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr)
- Die Besserstellungsgarantie gilt nicht für Luftfahrtunfälle, Unfälle bei der aktiven Teilnahme an Rennveranstaltungen, Unfälle durch Kernenergie einschließlich Strahlenschäden, Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden.
4. Nachweis
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen vom Vorversicherer schriftlich nachweist.
Was bedeutet das konkret?
Die Besserstellungsgarantie sorgt dafür, dass Sie beim Wechsel zur VHV nicht schlechter gestellt werden als bei Ihrer bisherigen Unfallversicherung. Führt der VHV-Vertrag im Schadenfall zu einer geringeren Leistung als Ihr Vorvertrag, kann auf Wunsch nach den früheren Bedingungen reguliert werden – innerhalb der genannten Voraussetzungen und Grenzen und nur, wenn Sie die besseren Vorbedingungen schriftlich nachweisen.
Häufige Fragen
Wann greift die Besserstellungsgarantie?
Sie greift, wenn die Leistung Ihrer VHV Unfallversicherung im Schadenfall zu einer niedrigeren Leistung führt als der Vertrag Ihrer Vorversicherung. Auf Wunsch wird dann nach den besseren Bedingungen des Vorvertrags reguliert.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die Unfallversicherung musste bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen bestehen, und zwar für mindestens drei Jahre. Zwischen Ablauf des Vorvertrags und Beginn des VHV-Vertrags dürfen maximal drei Monate liegen.
Muss ich etwas nachweisen?
Ja. Voraussetzung ist, dass Sie die weitergehenden Leistungen in Form der Versicherungsbedingungen vom Vorversicherer schriftlich nachweisen.
Bis zu welcher Höhe werden bessere Vorleistungen berücksichtigt?
Bei beitragsfrei vereinbarten Leistungsarten werden höhere Versicherungssummen beim Vorversicherer bis maximal 20.000 Euro über die VHV-Versicherungssummen hinaus berücksichtigt. Beispiel: Sind kosmetische Operationen im Vorvertrag bis 80.000 Euro beitragsfrei versichert und bei der VHV bis 50.000 Euro, stehen im Leistungsfall maximal 70.000 Euro zur Verfügung.
Für welche Fälle gilt die Besserstellungsgarantie nicht?
Sie gilt unter anderem nicht für individuell vereinbarte Risikoausschlüsse, die Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad unter 50 %, die Dynamisierung von Unfallrenten nach dem Leistungsfall, Assistance- und versicherungsfremde Dienstleistungen, Elemente anderer Versicherungsarten sowie für bestimmte Unfälle wie Luftfahrt-, Renn-, Kernenergie- und Kriegsereignisse.