Die VHV Unfallversicherung bietet im Tarif Exklusiv mit der Option Schmerzensgeld PLUS eine Sofortleistung bei vollständigen Frakturen und Bänderrissen. Wer nach einem Unfall einen Knochenbruch oder Bänderriss erleidet, kann den Anspruch innerhalb von drei Monaten geltend machen – hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wie sich die Höhe bestimmt.
In der VHV Unfallversicherung Tarif Exklusiv gibt es optionale Zusatzleistungen für Schmerzensgeld.
Schmerzensgeld PLUS
Soweit im Versicherungsschein vereinbart, gilt eine Sofortleistung bei vollständigen Frakturen und/oder Bänderrissen als versichert.
1. Voraussetzungen für die Leistung:
- Die versicherte Person erleidet unfallbedingt einen Knochenbruch oder Bänderriss.
- Der Anspruch auf die Sofortleistung wird spätestens drei Monate vom Unfalltag an gerechnet unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht.
2. Höhe der Leistung:
Die vereinbarte Höhe des Schmerzensgeldes entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie im Tarif Exklusiv die Option Schmerzensgeld PLUS abgeschlossen haben, erhalten Sie nach einem Unfall mit vollständigem Knochenbruch oder Bänderriss eine sofortige Zahlung. Wichtig ist, dass Sie die Verletzung mit einem ärztlichen Attest belegen und den Anspruch rechtzeitig innerhalb der genannten Frist melden. Wie hoch die Leistung ausfällt, ist individuell in Ihrem Versicherungsschein festgehalten.
Häufige Fragen
Wann wird die Sofortleistung Schmerzensgeld PLUS gezahlt?
Die Sofortleistung ist versichert, soweit sie im Versicherungsschein vereinbart ist, und gilt bei vollständigen Frakturen und/oder Bänderrissen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die versicherte Person muss unfallbedingt einen Knochenbruch oder Bänderriss erleiden und den Anspruch spätestens drei Monate vom Unfalltag an gerechnet unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend machen.
Bis wann muss ich den Anspruch melden?
Der Anspruch auf die Sofortleistung ist spätestens drei Monate vom Unfalltag an gerechnet geltend zu machen.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld?
Die vereinbarte Höhe des Schmerzensgeldes entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.
In welchem Tarif ist Schmerzensgeld PLUS enthalten?
Schmerzensgeld PLUS ist eine optionale Zusatzleistung in der Unfallversicherung im Tarif Exklusiv.