Die VHV Unfallversicherung zählt bestimmte Vergiftungen zu den versicherten Unfällen: von Nahrungsmittel- und Pflanzenvergiftungen bis hin zum Einatmen plötzlich ausströmender Gase, Dämpfe oder Säuren. Erfahren Sie, welche Fälle als Unfall gelten und welche Krankheiten ausgeschlossen bleiben.
Es gilt als Unfall auch, wenn die versicherte Person aufgrund von einer der folgenden Ursachen unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet:
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang in die Speiseröhre, z.B. durch Alkohol)
- Nahrungsmittelvergiftungen
- Pflanzenvergiftungen, die durch Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen werden, wenn deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war
- Vergiftungen durch Einatmung schädlicher Stoffe – wenn die versicherte Person plötzlich ausströmenden Gasen, Dämpfen, Dünsten, Staubwolken oder Säuren etc. durch unabwendbare Umstände bis zu 7 Tage lang ausgesetzt ist
Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Nicht nur klassische Unfälle sind abgesichert: Auch bestimmte Vergiftungen gelten hier als Unfall. Dazu zählen etwa Vergiftungen über den Schlund, durch verdorbene Nahrung, durch das Berühren oder Schlucken unbekannt schädlicher Pflanzen sowie durch das Einatmen plötzlich ausströmender schädlicher Stoffe. Voraussetzung ist, dass die Gesundheitsschädigung unfreiwillig eintritt. Krankheiten, die durch den Beruf oder das Gewerbe entstehen, fallen nicht unter diesen Schutz.
Häufige Fragen
Gelten Vergiftungen als Unfall?
Ja, bestimmte Vergiftungen gelten als Unfall, wenn die versicherte Person dadurch unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Sind Nahrungsmittelvergiftungen mitversichert?
Ja, Nahrungsmittelvergiftungen zählen zu den als Unfall geltenden Vergiftungen.
Sind Pflanzenvergiftungen abgesichert?
Pflanzenvergiftungen durch Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen sind abgesichert, wenn der versicherten Person die Schädlichkeit nicht bewusst war.
Wie lange gilt der Schutz bei eingeatmeten schädlichen Stoffen?
Der Schutz gilt, wenn die versicherte Person plötzlich ausströmenden Gasen, Dämpfen, Dünsten, Staubwolken oder Säuren etc. durch unabwendbare Umstände bis zu 7 Tage lang ausgesetzt ist.
Sind Berufs- und Gewerbekrankheiten versichert?
Nein, Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen.