Wer bei der VHV Unfallversicherung erstmalig selbst genutztes Wohneigentum erwirbt oder baut, erhält eine zusätzliche, beitragsfreie Sofortleistung bei Schwerverletzungen von je 30.000 Euro für Versicherungsnehmer sowie mitversicherten Ehe- oder Lebenspartner. Hier erfahren Sie, wann der Schutz beginnt, was im Schadenfall nachzuweisen ist und wann die Leistung endet.
Wir gewähren eine zusätzliche Sofortleistung bei Schwerverletzungen, wenn der Versicherungsnehmer während der Gültigkeit des Vertrags selbst genutztes Wohneigentum erstmalig erwirbt oder baut.
Beginn des Versicherungsschutzes:
- mit dem Erwerb des Eigenheims oder,
- wenn das Eigenheim noch nicht bezugsfertig war, mit Beginn der Bauarbeiten.
Im Schadenfall müssen der Baubeginn bzw. der Erwerb des Eigenheims nachgewiesen werden.
Höhe der Sofortleistung:
Die beitragsfreie Sofortleistung beträgt für den Versicherungsnehmer und Ehe- oder Lebenspartner (soweit im Rahmen des Vertrags mitversichert) je 30.000 Euro.
Ende des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz endet frühestens
- mit dem fünften Jahr nach Erwerb/Baubeginn,
- mit Veräußerung des Eigenheimes,
- mit Beendigung der Unfallversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie während der Vertragslaufzeit zum ersten Mal ein selbst genutztes Eigenheim kaufen oder bauen, erhalten Sie zusätzlich und ohne Extrabeitrag einen besonderen Schutz für den Fall einer schweren Verletzung. Dieser Schutz gilt für Sie und – sofern mitversichert – Ihren Ehe- oder Lebenspartner. Er beginnt mit dem Erwerb bzw. dem Baustart und läuft für einen begrenzten Zeitraum. Im Leistungsfall sollten Sie belegen können, wann der Kauf oder Bau erfolgt ist.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf die Sofortleistung bei Schwerverletzungen?
Der Anspruch besteht, wenn der Versicherungsnehmer während der Gültigkeit des Vertrags erstmalig selbst genutztes Wohneigentum erwirbt oder baut.
Wie hoch ist die Sofortleistung?
Die beitragsfreie Sofortleistung beträgt für den Versicherungsnehmer und den Ehe- oder Lebenspartner – soweit im Rahmen des Vertrags mitversichert – je 30.000 Euro.
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Schutz beginnt mit dem Erwerb des Eigenheims oder, wenn das Eigenheim noch nicht bezugsfertig war, mit Beginn der Bauarbeiten.
Was muss im Schadenfall nachgewiesen werden?
Im Schadenfall müssen der Baubeginn bzw. der Erwerb des Eigenheims nachgewiesen werden.
Wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz endet frühestens mit dem fünften Jahr nach Erwerb/Baubeginn, mit Veräußerung des Eigenheimes oder mit Beendigung der Unfallversicherung.