Bei der VHV Unfallversicherung werden Folgebeiträge zum vereinbarten Zeitpunkt fällig – wer zu spät zahlt, gerät auch ohne Mahnung in Verzug. Erfahren Sie, welche Kosten dann drohen, wie die mindestens zweiwöchige Zahlungsfrist gesetzt wird und welche Angaben eine wirksame Zahlungsaufforderung enthalten muss.
1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
2. Verzug
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug – auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben.
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug entstanden ist.
3. Zahlungsfrist
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält:
- Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und
- die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
Was bedeutet das konkret?
Sie sollten Ihre Folgebeiträge zum vereinbarten Termin zahlen. Zahlen Sie zu spät, gelten Sie als in Verzug – dafür braucht es keine gesonderte Mahnung, es sei denn, Sie tragen keine Schuld an der Verspätung. Der Versicherer kann dann den entstandenen Verzugsschaden ersetzt verlangen und Ihnen in Textform eine Frist von mindestens zwei Wochen setzen. Diese Zahlungsaufforderung wirkt nur, wenn die offenen Beträge, Zinsen und Kosten einzeln benannt sind und die Folgen einer Fristüberschreitung genannt werden.
Häufige Fragen
Wann wird der Folgebeitrag fällig?
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Gerate ich auch ohne Mahnung in Verzug?
Ja. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug – auch ohne dass Sie eine Mahnung erhalten haben. Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Welche Folgen hat der Verzug?
Bei Verzug ist der Versicherer berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der ihm durch den Verzug entstanden ist.
Wie lang ist die Zahlungsfrist?
Der Versicherer kann Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) eine Zahlungsfrist setzen. Diese muss mindestens zwei Wochen betragen.
Wann ist die Zahlungsaufforderung wirksam?
Sie ist nur wirksam, wenn die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten im Einzelnen beziffert sind und die mit der Fristüberschreitung verbundenen Rechtsfolgen angegeben sind.