Bei der VHV Unfallversicherung ist der erste Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins zu zahlen. Wer zu spät zahlt, riskiert einen späteren Beginn des Versicherungsschutzes oder sogar den Rücktritt vom Vertrag – es sei denn, die Verzögerung war unverschuldet.
1. Fälligkeit der Zahlung
Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen.
2. Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Darauf müssen wir Sie zuvor hingewiesen haben – entweder:
- durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder
- durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein.
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
3. Rücktritt
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist.
Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Was bedeutet das konkret?
Nach Erhalt des Versicherungsscheins sollten Sie den ersten Beitrag zeitnah begleichen. Zahlen Sie zu spät, kann sich der Beginn Ihres Versicherungsschutzes nach hinten verschieben, und der Versicherer darf unter Umständen vom Vertrag zurücktreten. Können Sie belegen, dass Sie die Verzögerung nicht selbst zu verantworten haben, bleiben diese Nachteile aus.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag bezahlen?
Nachdem Sie den Versicherungsschein erhalten haben, müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Der Versicherungsschutz beginnt dann erst ab dem späteren Zahlungszeitpunkt – vorausgesetzt, Sie wurden zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein darauf aufmerksam gemacht.
Kann der Versicherer wegen verspäteter Zahlung vom Vertrag zurücktreten?
Ja. Solange der erste Beitrag nicht bezahlt ist, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
Was gilt, wenn ich die verspätete Zahlung nicht verschuldet habe?
Weisen Sie nach, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. Ein Rücktritt vom Vertrag ist in diesem Fall nicht möglich.