In der VHV Unfallversicherung beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen – erfahren Sie hier, welche Frist dabei entscheidend ist.
In der VHV Unfallversicherung beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
- Sie zahlen den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Schutz startet zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein steht. Damit dieser Schutz tatsächlich greift, müssen Sie den ersten beziehungsweise einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen – nämlich unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der VHV Unfallversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz?
Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Welche Frist ist bei der Beitragszahlung entscheidend?
Der Beitrag ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Wo finde ich den Zeitpunkt für den Beginn meines Versicherungsschutzes?
Der Zeitpunkt ist in Ihrem Versicherungsschein angegeben.