Bei der VHV Unfallversicherung können Sie Ihre Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen – die gewählte Zahlweise bestimmt zugleich die Dauer der Versicherungsperiode. Erfahren Sie außerdem, wie die gesetzliche Versicherungssteuer im in Rechnung gestellten Beitrag berücksichtigt wird.
1. Beitragszahlung und Versicherungsperiode
Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode.
Sie beträgt:
- bei Monatsbeiträgen einen Monat,
- bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
- bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
- bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
2. Versicherungssteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Was bedeutet das konkret?
Sie entscheiden selbst, in welchem Rhythmus Sie Ihre Beiträge zahlen möchten. Der gewählte Zahlungsrhythmus legt gleichzeitig fest, wie lang eine Versicherungsperiode dauert. Die Versicherungssteuer müssen Sie nicht separat überweisen – sie ist bereits im Beitrag enthalten, den Sie in Rechnung gestellt bekommen.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich die Beiträge zahlen?
Je nach Vereinbarung können Sie die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Dauer richtet sich nach der Zahlweise: bei Monatsbeiträgen ein Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Ist die Versicherungssteuer im Beitrag enthalten?
Ja. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer.
In welcher Höhe wird die Versicherungssteuer fällig?
Die Versicherungssteuer ist in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.