Mit der VHV Unfallversicherung erhalten Sie nach einem Krankenhausaufenthalt Genesungsgeld, das die finanzielle Belastung während der Heilungsphase mildert. Wir zeigen, welche Voraussetzungen gelten und wie hoch die Leistung ausfällt.
Voraussetzung für diese Leistung:
Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld.
Höhe und Dauer der Leistung:
Das Genesungsgeld wird in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 100 Tage.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann Ihnen ein zusätzlicher Betrag zustehen, der Ihnen in der Erholungszeit finanziell hilft. Voraussetzung ist, dass Sie zuvor vollstationär behandelt wurden und für diesen Aufenthalt Anspruch auf Krankenhaustagegeld hatten. Die Leistung orientiert sich an der Dauer, für die Krankenhaustagegeld gezahlt wurde, und ist zeitlich begrenzt.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf Genesungsgeld?
Der Anspruch besteht, wenn die versicherte Person aus der vollstationären Behandlung entlassen wurde und Anspruch auf Krankenhaustagegeld hatte.
Wie hoch ist das Genesungsgeld?
Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Für wie viele Tage wird das Genesungsgeld gezahlt?
Es wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage.
Wozu dient das Genesungsgeld?
Das Genesungsgeld dient dazu, die finanzielle Belastung während der Heilungsphase zu mildern.