In der VHV Unfallversicherung gilt auch eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung durch Strahleneinwirkung als Unfall – dazu zählen Laser-, Röntgen-, Maser-, ultraviolette (UV)- und Wärmestrahlen wie Sonnenbrand und Sonnenstich. Erfahren Sie, welche Strahlenschäden mitversichert sind und welche Fälle vom Schutz ausgeschlossen bleiben.
Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person aufgrund von Strahleneinwirkungen, auch Laser-, Röntgen-, Maser-, ultraviolette (UV)- und Wärmestrahlen (Sonnenbrand und Sonnenstich) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
In der VHV Unfallversicherung gilt bei Strahlenschäden auch folgendes:
Es sind Gesundheitsschäden durch
- Röntgen-, Maser- und Laserstrahlen,
- künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen und
- energiereiche Strahlen mit einer Härte bis 100 Elektronenvolt mitversichert.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden, die als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten eintreten.
Was bedeutet das konkret?
Wird man ungewollt durch Strahlen geschädigt, kann dies wie ein Unfall behandelt werden. Das gilt zum Beispiel für Sonnenbrand und Sonnenstich durch Wärmestrahlen, aber auch für bestimmte Röntgen-, Maser-, Laser- sowie künstlich erzeugte UV-Strahlen. Kein Schutz besteht dagegen, wenn die Schädigung daraus entsteht, dass man regelmäßig mit strahlenerzeugenden Geräten umgeht.
Häufige Fragen
Gilt ein Sonnenbrand als Unfall?
Ja. Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person durch Wärmestrahlen (Sonnenbrand und Sonnenstich) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Welche Strahlenschäden sind mitversichert?
Mitversichert sind Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Maser- und Laserstrahlen, durch künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sowie durch energiereiche Strahlen mit einer Härte bis 100 Elektronenvolt.
Welche Strahlenarten sind grundsätzlich erfasst?
Erfasst sind Strahleneinwirkungen wie Laser-, Röntgen-, Maser-, ultraviolette (UV)- und Wärmestrahlen, wenn die versicherte Person dadurch unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Welche Strahlenschäden sind ausgeschlossen?
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden, die als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten eintreten.